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Erasmus-Praktikum
Was ist das Erasmus-Praktikum?
Erasmus unterstützt nicht nur Studienauslandsaufenthalte, sondern fördert auch Arbeitserfahrungen im Ausland. Sie können sich für ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer Institution Ihrer Wahl überall in Europa bewerben, unabhängig von den Städten unserer Partneruniversitäten. Ausgenommen sind EU-Einrichtungen, Institutionen, die EU-Programme verwalten, sowie deutsche Botschaften. Das Praktikum muss im Zusammenhang mit Ihrem Studium stehen. Sobald Sie einen Praktikumsplatz gefunden haben, können Sie sich für das Erasmus-Praktikum bewerben. Abgesehen von der finanziellen Förderung wird das Erasmus-Praktikum in Ihrem Studienabschlusszeugnis („Diploma Supplement“) aufgeführt werden.
Welche finanzielle Unterstützung kann ich erwarten?
Sie werden ca. 300 Euro Erasmus-Zuschuss erhalten. Selbstverständlich können Sie zusätzlich von Ihrem Arbeitgeber bezahlt werden. Wenn Sie mehr als 500 Euro verdienen, wird die Erasmus-Förderung verringert.
Wie lang sollte das Erasmus-Praktikum sein?
Für das Erasmus-Praktikum ist es erforderlich, dass mindestens drei Monate im Ausland verbracht werden, maximal sind zwölf Monate möglich.
Wann muss ich mich für das Erasmus-Praktikum bewerben?
Bitte bewerben Sie sich mindestens sechs Wochen vor Praktikumsbeginn.
Wie bewerbe ich mich für das Erasmus-Praktikum?
Nähere Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen:
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung/-en, die den gesamten Zeitraum des Praktikums abdecken (kann ggf. nachgereicht werden)
- tabellarischer Lebenslauf
- Was motiviert Sie für das Auslandspraktikum? (formlos, mindestens 20 Zeilen)
- Erklärung über das (künftige) Bestehen eines ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutzes für die Zeit des geplanten Auslandspraktikums. Bezüglich dieser Versicherungen müssen Sie Kontakt mit Ihrem Versicherungsunternehmen aufnehmen.
- Bachelor-Zeugnis (falls vorhanden) oder Leistungsnachweis (transcript of records)
- „Training Agreement and Quality Commitment“. Vom Praktikumsgeber auszufüllen und von diesem und dem Antragsteller zu unterschreiben. (auf Anfrage auch in Spanisch verfügbar)
- Nachweis von Sprachkenntnissen in der Arbeitssprache (anderweitige äquivalente Sprachnachweise können ggf. verwendet werden, z. B. Sprachkursbescheinigungen). Falls die Arbeitssprache nicht der Landessprache entspricht, sind elementare Grundkenntnisse in der Landessprache nachzuweisen. Die Bescheinigung kann ggf. nachgereicht werden, falls der Sprachkurs erst im Gastland absolviert wird.
- Dringend empfohlen: Nachweis über die Teilnahme an einer Veranstaltung zum Thema "Interkulturelle Kommunikation" (hier gelten Nachweise über längere Auslandsaufenthalte, ERASMUS-Semester, Schüleraustausch, entsprechendes Seminar, o. ä.).